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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den neuen Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht. Der erste qualifizierte Mietspiegel, der auf umfangreichen Daten basiert, bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermietenden eine Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der neue Mietspiegel tritt sofort in Kraft und ersetzt den bisherigen Mietspiegel von 2023.
Der 10. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat die Erweiterung der Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ um den Baublock 205 (u.a. Riehmers Hofgarten) für unwirksam erklärt. Erwirkt wurde das Urteil von der Berliner Anwaltskanzlei Seldeneck & Partner. Das nicht zur Revision zugelassene Urteil stellt geltendes Recht wieder her.
Der Baunutzungsplan Berlins steht vor einem Neubeginn. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) adressiert eine essenzielle Fragestellung im städtischen Entwicklungsprozess. Die Implikationen des Urteils deuten auf erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten für Grundstückseigentümer hin.